Kein Kita-Platz in Hamburg bekommen? So machen Sie Ihren Rechtsanspruch geltend, finden Alternativen und die richtigen Ansprechpartner im Jugendamt.
Wenden Sie sich zunächst an das Jugendamt Ihres Bezirks und machen Sie Ihren Rechtsanspruch geltend. Das Jugendamt ist verpflichtet, Ihnen einen Platz zu vermitteln oder eine Tagespflege als Alternative anzubieten. Dokumentieren Sie alle Absagen schriftlich.
Seit August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch gilt für mindestens fünf Stunden täglich und umfasst auch Tagespflegeplätze als Alternative zur Kita.
Das Jugendamt sollte zeitnah reagieren. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder der Bedarf dringlich ist, können Sie eine Frist von zwei Wochen setzen. Bei Untätigkeit ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich – in der Praxis einigen sich die meisten Fälle vorher.
Tagespflege in Hamburg wird ebenfalls über den Kita-Gutschein finanziert. Die Kosten sind mit regulären Kitas vergleichbar. Der Vorteil: Tagesmütter haben oft kurzfristig freie Kapazitäten, wenn alle Kita-Plätze belegt sind.
Ja, Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen, wenn das Jugendamt keinen Platz vermittelt. Häufig genügt jedoch ein formelles Schreiben an das Jugendamt mit Verweis auf den Rechtsanspruch, um schneller einen Platz zu erhalten.