Kita-Streik Hamburg: Rechte, Notfallbetreuung & Lohnfortzahlung

Was tun wenn die Kita streikt? Ihre Rechte bei Kita-Streik in Hamburg: Lohnfortzahlung, Beitragsminderung, Notfallbetreuung und rechtliche Grundlagen.

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Kita-Streik in Hamburg?

Bei einem Streik ist die Kita geschlossen oder stark eingeschränkt geöffnet. Die Kita ist verpflichtet, Eltern so früh wie möglich zu informieren. Ein Anspruch auf Notfallbetreuung existiert in Hamburg nicht automatisch – Sie müssen eigeninitiativ Alternativen organisieren.

Haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kita-Streik?

Ja – wenn Sie für die Betreuung Ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen und keine zumutbare Alternative haben, haben Sie nach § 616 BGB einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen kurzen Zeitraum (in der Regel 5 Arbeitstage). Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.

Muss ich weiterhin Kita-Beiträge zahlen, wenn die Kita streikt?

Nein – wenn die Kita wegen eines Streiks vollständig geschlossen ist, entfällt die Gegenleistung. Sie können für Streiktage eine Beitragsminderung oder -erstattung verlangen. Bei teilweiser Öffnung ist die Rechtslage differenzierter – sprechen Sie die Kita-Leitung an.

Wie finde ich kurzfristig Notfallbetreuung in Hamburg?

Optionen bei kurzfristiger Notfallbetreuung: Großeltern oder andere Verwandte, gegenseitige Kinderbetreuung mit anderen Eltern, zugelassene Tagespflegepersonen (über das Jugendamt Hamburg oder Plattformen wie Kidsgo), oder die Betreuung durch Au-Pair-Dienste.

Kann die Kita den Streik früh genug ankündigen?

Die Gewerkschaft ist verpflichtet, vor einem Streik eine Ankündigungsfrist einzuhalten. In der Praxis erfahren Eltern von Streiks oft erst am Abend vorher oder am Morgen selbst. Viele Kitas versuchen, so früh wie möglich zu informieren.

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